Die Botschaft der Republik Polen in Berlin bietet auf ihrer Website nähere Informationen zur sog. Halterbescheinigung an. Dort heißt es unter anderem:
Gemäß Art. 71 Abs. 5a der polnischen StVO sind Fahrzeugführer der im Ausland zugelassenen Fahrzeuge, aus deren Zulassung die Befugnis des Fahrzeugführers zum Gebrauch des Fahrzeuges nicht erkennbar ist, verpflichtet, eine schriftliche Nutzungsbevollmächtigung vom Fahrzeughalter mitzuführen.
Die Botschaft hält als Muster einer derartigen Nutzungsbevollmächtigung ein zweisprachiges Formular mit der Bezeichnung Bevollmächtigung zur Nutzung eines Fahrzeuges als PDF-Datei zum Download bereit.



Kfz-Halterbescheinigung in Polen Pflicht » News aus Polen
[…] Botschaft der Republik Polen in Berlin hat nähere Information und ein Muster dieser Halterbescheinigung […]
#1 Pingback vom 14. Februar 2008 um 08:40
bahls
Was noch alles lassen sich unsere neuen Länder einfallen um uns das Leben schwer zu machen. Was von uns Deutschen verlangt wird sollte auch bei uns für diese Länder verlangt werden. Ich bin im Grenznahen Gebiet aber sowas haben die Polen das letzte mal 1997 mit uns gemacht und der Erfolg ist nun ich muß mir Sachen zulegen die ich mir kaum keisten kann nur um Geld beim Tanken zu sparen.Bald wird keiner mehr darüber fahren . Bahls
#2 Kommentar vom 14. Februar 2008 um 19:31
keppi
hallo Bahls
die KFZ-Halterbescheinigung ist kostenlos bei der Botschaft als PDF-Datei erhältlich. Und ausserdem finde ich es nicht verkehrt. Keppi
#3 Kommentar vom 15. Februar 2008 um 13:15