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News aus Polen - kurz und knapp - Nachrichten aus Politik, Wirtschaft und Kultur


Kfz-Halterbescheinigung in Polen Pflicht

In einer Pressemitteilung des ACE Auto Club Europa heißt es, dass die polnischen Behörden im Kampf gegen Autoschieber neuerdings von Fahrern ausländischer Fahrzeuge grundsätzlich das Mitführen einer besonderen Halter-Bescheinigung verlangen. Aus der Bescheinigung muss nach Angaben des Clubs hervorgehen, dass der Fahrer das fragliche Auto mit Einverständnis des Fahrzeugbesitzers bewegt. Verstöße gegen die neue Vorschrift werden mit einem Bußgeld in Höhe von mindestens 200 polnischen Zloty (umgerechnet rund 50 Euro) geahndet, betonte der ACE unter Berufung auf Auskünfte der Polnischen Botschaft in Berlin. Die Vorschrift zur Halterbescheinigung gilt nicht für den Fall, dass der Fahrzeughalter das Auto selbst steuert oder als Beifahrer mit fährt.

Nachtrag 14.02.2008:

Die Botschaft der Republik Polen in Berlin hat nähere Information und ein Muster dieser Halterbescheinigung veröffentlicht.

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Info:
Kfz-Halterbescheinigung in Polen Pflicht ist Beitrag Nr. 46
Autor:
Andreas Prause am 17. Januar 2008 um 16:51
Kategorie:
Polen
Tags:
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7 Kommentare

  1. Kunkies

    Es ist ja schön.. aber wer soll die Halter-Bescheinigung denn ausstellen, und nur auf Deutsch oder auch auf Polnisch? Ich fahre oft nach Polen (mein Ehemann ist der Halter) brauche ich auch diese Bescheinigung wenn mein Mann gerade nich dabei ist?

    #1 Kommentar vom 21. Januar 2008 um 13:28

  2. Marco

    Hallo Kunkies,
    gerade dann, wenn Dein Mann als Halter nicht dabei ist, brauchst Du die Bescheinigung. Sie soll ja ein Nachweis sein, dass Du mit dem Auto fahren darfst. Wenn das Auto Deinem Mann gehört, muss er diese Bescheinigung ausstellen (formlos auf ein Blatt Papier - möglichst auch auf polnisch!) Der Text sollte ungefähr so aussehen: “Als Halter des Fahrzeuges [Modell - z.B. Golf Kombi] mit dem Kennzeichen …., erlaube ich meiner Ehefrau [Name und Vorname] dieses zu führen.” Eine Kopie des Personalausweises Deines Mannes darunter, seine Unterschrift dazu und fertig. Alles Gute und “szeroki drogi!” :-)

    #2 Kommentar vom 25. Januar 2008 um 03:54

  3. Anke

    Für mich stellt sich die Frage, was man in Zukunft noch alles im Fahrzeug mitführen soll; nur weil in Polen die Autoschieberei zum Alltag gehört, soll jeder Reisende vorsorgen!?
    Ist es tatsächlich nicht so, dass jeder solange unschuldig ist, bis seine Schuld bewiesen ist?!!
    Ich denke, dass es reichen muss, wenn man den Original Fahrzeugschein mitführt. Schlussendlich, solange das polnische Verkehrsministerium nicht eindeutig formuliert, wie diese Bescheinigung aussehen soll, sollte man auf derartige Kontrollen verzichten. Das erspart eine Menge Missverständnisse, nicht nur hinsichtlich der Sprache! :)

    #3 Kommentar vom 12. Februar 2008 um 08:16

  4. Zufallsleser

    Seit gestern gibts es auf der Internetseite der polnischen Botschaft unter Konsularinformationen ein zweisprachiges Formular zum Ausdrucken und Ausfüllen.

    #4 Kommentar vom 14. Februar 2008 um 08:14

  5. Andreas Prause

    Lieber Zufallsleser,

    vielen Dank für diesen wertvollen Hinweis. Ich habe den obigen Beitrag um einen Verweis in Richtung Botschafts-Website ergänzt, so dass jeder das Formular problemlos finden dürfte.

    #5 Kommentar vom 14. Februar 2008 um 08:44

  6. Lady

    Wie lange ist denn diese Nutzungsbevollmächtigung gültig? Unbegrenzt?

    Danke schon mal für Eure Antwort.

    #6 Kommentar vom 15. Februar 2008 um 13:19

  7. Sybille

    Vielen dank für eure wertvleen Tipps habe mir ein FOrmular ausgedruckt.

    Vielen Dank Sybille

    #7 Kommentar vom 19. Februar 2008 um 09:26

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