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News aus Polen - kurz und knapp - Nachrichten aus Politik, Wirtschaft und Kultur


29. Januar 2008

Neue Bestimmungen für ausländische Arbeitnehmer

Die polnische Arbeits- und Sozialministerin Jolanta Fedak wird nach einer Mitteilung ihres Ministeriums eine Verordnung unterzeichnen, die es Arbeitnehmern aus der Ukraine, Weißrussland und Russland ermöglichen wird, schon bald in Polen im Laufe eines Jahres bis zu sechs Monaten einer Erwerbstätigkeit ohne Arbeitsgenehmigung nachzugehen. Bisher war ihnen dies maximal drei Monate innerhalb eines halben Jahres möglich.
Somit werden Ausländer aus diesen Staaten weiterhin höchstens sechs Monate lang innerhalb eines Jahres in Polen ohne Genehmigung arbeiten dürfen, jedoch mussten sie bisher nach drei Monaten Beschäftigung drei Monate lang pausieren, bevor sie wieder eine Arbeit aufnehmen konnten. Nach Angaben des Ministeriums ist die neue Regelung sowohl für ausländische Arbeitnehmer als auch polnische Arbeitgeber, die verstärkt Saisonkräfte suchen, von Vorteil.