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News aus Polen - kurz und knapp - Nachrichten aus Politik, Wirtschaft und Kultur


14. Februar 2008

Halterbescheinigung für Polen

Die Botschaft der Republik Polen in Berlin bietet auf ihrer Website nähere Informationen zur sog. Halterbescheinigung an. Dort heißt es unter anderem:

Gemäß Art. 71 Abs. 5a der polnischen StVO sind Fahrzeugführer der im Ausland zugelassenen Fahrzeuge, aus deren Zulassung die Befugnis des Fahrzeugführers zum Gebrauch des Fahrzeuges nicht erkennbar ist, verpflichtet, eine schriftliche Nutzungsbevollmächtigung vom Fahrzeughalter mitzuführen.

Die Botschaft hält als Muster einer derartigen Nutzungsbevollmächtigung ein zweisprachiges Formular mit der Bezeichnung Bevollmächtigung zur Nutzung eines Fahrzeuges als PDF-Datei zum Download bereit.

17. Januar 2008

Kfz-Halterbescheinigung in Polen Pflicht

In einer Pressemitteilung des ACE Auto Club Europa heißt es, dass die polnischen Behörden im Kampf gegen Autoschieber neuerdings von Fahrern ausländischer Fahrzeuge grundsätzlich das Mitführen einer besonderen Halter-Bescheinigung verlangen. Aus der Bescheinigung muss nach Angaben des Clubs hervorgehen, dass der Fahrer das fragliche Auto mit Einverständnis des Fahrzeugbesitzers bewegt. Verstöße gegen die neue Vorschrift werden mit einem Bußgeld in Höhe von mindestens 200 polnischen Zloty (umgerechnet rund 50 Euro) geahndet, betonte der ACE unter Berufung auf Auskünfte der Polnischen Botschaft in Berlin. Die Vorschrift zur Halterbescheinigung gilt nicht für den Fall, dass der Fahrzeughalter das Auto selbst steuert oder als Beifahrer mit fährt.

Nachtrag 14.02.2008:

Die Botschaft der Republik Polen in Berlin hat nähere Information und ein Muster dieser Halterbescheinigung veröffentlicht.