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News aus Polen - kurz und knapp - Nachrichten aus Politik, Wirtschaft und Kultur


14. Februar 2008

Halterbescheinigung für Polen

Die Botschaft der Republik Polen in Berlin bietet auf ihrer Website nähere Informationen zur sog. Halterbescheinigung an. Dort heißt es unter anderem:

Gemäß Art. 71 Abs. 5a der polnischen StVO sind Fahrzeugführer der im Ausland zugelassenen Fahrzeuge, aus deren Zulassung die Befugnis des Fahrzeugführers zum Gebrauch des Fahrzeuges nicht erkennbar ist, verpflichtet, eine schriftliche Nutzungsbevollmächtigung vom Fahrzeughalter mitzuführen.

Die Botschaft hält als Muster einer derartigen Nutzungsbevollmächtigung ein zweisprachiges Formular mit der Bezeichnung Bevollmächtigung zur Nutzung eines Fahrzeuges als PDF-Datei zum Download bereit.